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                    Mitteilung über Beitritt Chinas zum ?übereinkommen zur Befreiung ausl?ndischer ?ffentlicher Urkunden von der Legalisation“ und die Aussetzung des Legalisationsverfahrens an den chinesischen Auslandsvertretungen
                    2023/10/27

                    1.?Am 8. M?rz 2023 ist China dem ?übereinkommen zur Befreiung ausl?ndischer ?ffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (nachstehend übereinkommen) beigetreten. Am 7. November 2023 wird?das übereinkommen zwischen China und Deutschland in Kraft?treten. Das übereinkommen ist auch anzuwenden?in?chinesischen Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.

                    2.?Ab dem 7. November wird?für in Deutschland ausgestellte, im?übereinkommen?aufgelistete, und für die Verwendung in China bestimmte ?ffentliche Urkunden lediglich eine Apostille verlangt, die bei den zust?ndigen deutschen Beh?rden?beantragt werden?k?nnen (weitere Informationen siehe Anhang 1). Das hei?t, die bisher verlangte?konsularische Legalisation durch die chinesischen?Auslandsvertretungen in Deutschland und die vorausgehende Vor- bzw. überbeglaubigung seitens deutscher Beh?rden ist nicht mehr erforderlich.?Das Legalisierungsverfahren bei den chinesischen Auslandsvertretungen wird daher ab dem 7. November?ausgesetzt.

                    Dies gilt auch in umgekehrter Richtung.

                    Das Au?enministerium der VR China ist die zust?ndige Beh?rde für auf dem?chinesischen Festland?ausgestellte ?ffentliche Urkunden. Die ?mter?für ausw?rtige Angelegenheiten der?einschl?gigen?Provinzen oder St?dte?sind erm?chtigt, Apostillen auf ?ffentliche Urkunden aus der jeweiligen Verwaltungsgebiet zu erteilen?(siehe Liste in Anhang 2).

                    Apostillen k?nnen online verifiziert werden unter der Website (https://consular.mfa.gov.cn/VERIFY/). Die Anforderungen und das genaue Verfahren für die Beantragung von Apostillen finden Sie auf der Webseite des China Consular Service Network (http://cs.mfa.gov.cn/) oder auf den entsprechenden Webseiten der aufgelisteten??mter?für ausw?rtige Angelegenheiten.

                    3.?Gem?? den Bestimmungen des übereinkommens dient eine von einem Land ausgestellte Apostille zum Nachweis der Echtheit der Unterschrift auf offiziellen Urkunden, der Identit?t des Unterzeichners des Dokuments zum Zeitpunkt der Unterzeichnung und, bei Bedarf, zur Best?tigung der Echtheit des Siegels auf der Urkunde.

                    4.?Ein wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, im Voraus mit dem Empf?nger der Urkunde in China Kontakt aufzunehmen und sich über dessen?spezifische Anforderungen in Bezug auf?Format, Inhalt, Frist und übersetzung zu informieren, bevor Sie eine Apostille?bei den zust?ndigen deutschen Beh?rden beantragen, damit?die in Deutschland ausgestellten?Apostillen zügig vom Empf?nger der Urkunden bzw. Apostillen in China anerkannt werden.


                    Anhang?1:?Informationen zur Beantragung von Apostillen in Deutschland

                    Anhang?2:?Liste der??mter?für ausw?rtige Angelegenheiten der?Lokalregierungen, die Apostillen ausstellen



                    Generalkonsulat der Volksrepublik China in München

                    27.10.2023


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